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Wir
bieten in unserem Service
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| Zimmer |
Kurtaxe-Kurkarte |
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Lesen Sie hier ausführlich>> |
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Die Zimmer liegen in ruhiger Hanglage. In wenigen Minuten erreichen Sie Kurgastzentrum, Thermen- und Saunalandschaft "Heißer Brocken" und Stadtmittelpunkt sowie Wanderwege, Skihang und Loipen. Parkplätze am Haus. |
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| Informationen
zum Kurbeitrag Die Kurkarte berechtigt zum Beispiel zum kostenlosen Besuch der Blaskonzerte, zum kostenlosen Besuch der Altenauer Heimatstube und es Klöppelmuseums oder zur kostenlosen Teilnahme an geführten Tages- und Halbtageswanderungen der Tourist-Inforamtionen. Ebenso erhalten Kurkarteninhaber ermäßigten Eintritt im Oberharzer Bergwerksmuseum Clausthal-Zellerfeld, in den 19-Lachter-Stollen Wildemann, in den Kräuter-Park mit Gewürz Galerie und Pagode der Gewürze sowie die Thermalsole & Saunalandschaft Kristall "Heißer Brocken" in Altenau und in das Parkschwimmbad Wildemann. Ebenfalls ermäßigt sind die Teilnahme, die Eintrittsgelder bei Heimat- und Folkloreabenden, Dia- oder Filmvorträgen, Konzerten, Theatergastspielen und Sonderveranstaltungen der einzelnen Tourist-Inforamtionen. Die Kurkarte wird als Harzgastkarte, über den Bereich unserer fünf Mitgliedsorte hinaus, auch in vielen anderen Orten und Institutionen in und am gesamten Harz anerkannt. Auch dort können kostenlose Angebote und ermäßigte Eintritte von inhabern der Harzgastkarte in Anspruch genommen werden. Eine Aufstellung aller Einrichtungen, die die Harzgastkarte akzeptieren, liegt in der örtlichen Tourist-Inforamtion aus. Es lohnt sich also, die Kurkarte vom Vermiter bei Anreise ausgehändigt zu bekommen. Wer will sich schon diese Vergnügen entgehen lassen? Kurbeitrag Die als Kurorte bzw. Luftkurorte staatlich anerkannte Mitgliedsgemeinden der Sammtgemeine Oberharz, hierzu zählen Altenau mit Ortsteil Torfhaus, Clausthal-Zellerfeld mit Ortsteil Buntenbock, Schulenberg i. O. und Wildemann, erheben gemäß der Kurbeitragssatzung einen Kurbeitrag. Wer muss Kurbeitrag bezahlen? Kurbeitragspflichtig sind alle Personen, die sich in den Kurorten bzw. Luftkurorten aufhalten, ohne dort eine Hauptwohung zu haben, und denen die Innanspruchnahme der touristischen Einrichtungen geboten wird. |
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